Webinar: Legal Tech Implementierung - Diese 10 Stolpersteine solltest du vermeiden

-

×

+49 89 12085471

Blog

Good Governance
GmbH

Die elektronische Signatur im Gesellschaftsrecht: Rechtliche Aspekte und Anwendung

10. März 2024

Wir kennen alle die Herausforderung, original unterschriebene Dokumente rechtzeitig zu erhalten. Daher hat sich in der Praxis die elektronische Unterschrift als praktische Alternative zur händischen Unterschrift im Alltag durchgesetzt. Zahlreiche Dienstleister bieten mittlerweile eine elektronische Signatur an und auch wir haben diese in unsere Software Fides integriert. Doch oft besteht Unsicherheit darüber, ob eine elektronische Unterschrift rechtlich mit einer händischen gleichzusetzen ist. Mit diesem Artikel beleuchten wir die elektronische Signatur und ihre rechtliche Bedeutung im Gesellschaftsrecht. Dabei betrachten wir die verschiedenen Arten der elektronischen Signatur und besprechen, welche Art sich für gesellschaftsrechtliche Dokumente eignet. 

Welche Arten der elektronischen Signatur gibt es?

Es gibt nicht "die" eine elektronische Signatur - es handelt sich um einen Oberbegriff für drei verschiedene Arten von elektronischen Signaturen: die einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur.

Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Arten der elektronischen Signatur:

Einfache elektronische Signatur: 

  • Die Unterschrift wird elektronisch erzeugt, beispielsweise durch einen Screenshot der händischen Unterschrift oder eine E-Mail-Signatur.
  • Dafür wird keine spezielle Software benötigt, jedoch lässt sich nachträglich nicht nachvollziehen, wer die Unterschrift gesetzt hat.


Fortgeschrittene elektronische Signatur: 

  • Hierbei muss sich der Unterzeichnende bei jeder Unterschrift neu verifizieren, oft durch ein TAN-Verfahren. 
  • Das unterzeichnete Dokument wird mit einem Sicherheitszertifikat verbunden, das nachträgliche Manipulationen ausschließt.


Qualifizierte elektronische Signatur (QES): 

  • Ähnlich wie bei der fortgeschrittenen Signatur muss sich der Unterzeichnende einmal identifizieren. 
  • Dabei wird häufig das Video-Ident-Verfahren verwendet und eine SMS-TAN zur Bestätigung der Identität verlangt.
  • Die QES ist erforderlich, wenn die Schriftform nach § 126 BGB gewahrt werden soll.


Anwendung im Gesellschaftsrecht

Ob und welche elektronische Signatur im Gesellschaftsrecht anzuwenden ist, hängt von der jeweiligen Gesellschaft, ihren Verträgen und dem konkreten Fall ab.

  • GmbH-Gesellschafterbeschlüsse: Gemäß § 48 Abs. 2 GmbHG kann der einstimmige Beschluss in Textform getroffen werden. Hier reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur aus. Bei Unsicherheit kann die qualifizierte Signatur angewendet werden.
  • Beschlüsse des Aufsichtsrats bei AGs: Ohne Regelung in der Satzung richtet sich die Form nach § 108 Abs. 4 AktG. Ein Umlaufbeschluss kann mit einfacher oder fortgeschrittener Signatur unterzeichnet werden, solange kein Mitglied widerspricht.


Integration von elektronischen Signaturen

Elektronische Signaturen an den richtigen Stellen im Unternehmen zu implementieren, kann nicht nur Zeit sparen, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit durch revisionssichere Dokumentation. Die Einführung ist für viele Abteilungen hilfreich, die Rechtsabteilung oder der Einkauf ist meist zuständig für die Anschaffung eines Anbieters für elektronische Signaturen. Hier gibt es mittlerweile sehr viele. Wichtig bei der Auswahl ist, dass der Anbieter flexibel alle drei Arten der elektronischen Signatur anbietet, damit man die Flexibilität hat, jederzeit die richtige elektronische Signatur für den jeweiligen Prozess anzuwenden.


Revisionssichere Dokumentenverwaltung

Fides ist über eine Schnittstelle mit dem weltweit größten Anbieter für elektronische Signaturen DocuSign verbunden. Die Möglichkeit, ein Dokument zu signieren, findet sich in jedem relevanten Fides-Workflow.

In Fides können beispielsweise die Entscheidungen des Vorstands, der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und anderer Gremien vorbereitet, durchgeführt und revisionssicher dokumentiert werden. Auch die Entscheidungsfindung, Begründung oder Motivation können hinterlegt werden, damit Entscheidungen objektiv auch von Dritten, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer:innen, nachvollzogen werden können. So schaffen wir automatisch eine Single Source of Truth für unterschriebene Dokumente, ohne dass viele Personen Zugriff zu DocuSign oder einem anderen Anbieter benötigen.

💡Praktisch zu wissen: Um DocuSign innerhalb von Fides zu nutzen, brauchen Sie selbst keinen eigenen DocuSign Account. Auch eine Verknüpfung Ihres DocuSign Accounts mit Fides ist nicht notwendig. DocuSign ist in der Fides Lizenz automatisch inkludiert, sodass Sie ohne weiteren Aufwand direkt Umlaufbeschlüsse und andere Dokumente in Fides elektronisch signieren können.


Zusammenfassung

  • Es wird bei elektronischen Signaturen unterschieden zwischen einer einfachen elektronischen Signatur, einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur und einer qualifizierten elektronischen Signatur.
  • Bei der Wahl der geeigneten elektronischen Signatur ist zu beachten, um was für eine Art von Beschluss es sich handelt.
  • Die Integration eines elektronischen Signaturanbieters in Workflows kann Zeit sparen und die Sicherheit erhöhen.


Mehr Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie hier in unserem YouTube-Video.


Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch

Wir zeigen Ihnen in einem virtuellen Call gerne unsere Lösung und erarbeiten zusammen die spezifischen Vorteile der Fides Software für Ihr Unternehmen

Fides Technology GmbH
Luisenstraße 51
80333 München, Germany
hello@fides.technology
WiWo AwardKununu AwardISO 27001